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Allgemeine Geschäftsbedingungen Plusprint GmbH Drucken

1. Geltung
Bei Auftragserteilung gelten nachstehende Bedingungen als vom Auftraggeber anerkannt. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame oder nichtige Bedingungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck in rechtlich zulässiger Form am nächsten kommen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot & Vertragsabschluß

Die angebotenen Preise gelten nur in Verbindung mit den zugrunde gelegten Auftragsdaten und sind freibleibend hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit.Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung oder Lieferung als angenommen. Muster werden nur nach Anforderung und gegen Lieferschein gesendet oder gefertigt. Sie werden bei ausbleibender Rückgabe 2 Wochen nach Lieferung berechnet. Andruckmuster werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen gesonderte Berechnung angefertigt. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich dadurch entstehender Maschinenstillstandskosten, werden weiterberechnet. Hierin eingeschlossen sind auch Wiederholungen von Andrucken, die wegen geringfügigen, technisch unvermeidbaren Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

3. Zahlungsbedingungen

Neukunden erhalten die erste Lieferung per Nachnahme abzüglich 2% Skonto. Nachnahmegebühren werden weiterbelastet. Nach Gewährung eines Kreditrahmens gelten 10 Tage 2% Skonto und 30 Tage rein netto. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Es wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die jeweils günstigste von uns nutzbare Versandart gewählt.

4. Lieferung

Lieferfristen sind, soweit schriftlich vereinbart, verbindlich. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn auch eine schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich eine Haftung nicht zwingend aus gesetzlichen Vorschriften ergibt. Teillieferungen sind zulässig und entsprechend der Zahlungsbedingungen zahlbar. Bei überfälligen Posten behalten wir uns weitere Lieferungen vor. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der beauftragten Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der gesamten Geschäftsverbindung entstandenen Ansprüche unser uneingeschränktes Eigentum. Dies gilt ausdrücklich auch für bereits weiterverarbeitete Waren. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort anzuzeigen. Bei Weiterverkauf unserer Ware gelten die entstehenden Forderungen als an uns abgetreten.

6. Reklamationen

Reklamationen können nur innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt werden und müssen uns schriftlich mitgeteilt werden. Bei Minderung oder Beschädigung auf dem Transportweg ist dem Spediteur sofort Mitteilung zu machen. Unsere Verantwortung erlischt mit der ordnungsgemäßen Aufgabe der Sendung. Rücksendungen sind in jedem Fall frei Haus zu verschicken. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Begründete Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Andere Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht bestehen nur, falls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, oder falls eine von uns zugesicherte Eigenschaft nachweislich fehlt. Eine Haftung für Mängelschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus zu Recht bemängelten Lieferungen oder Leistungen verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Lieferung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, besteht keine Haftung für die Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzubearbeitenden Erzeugnisses, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für die Qualität sind die gelieferten Muster maßgebend. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Ebensowenig können handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von der Qualität, der Beschaffenheit, den Maßen, der Farbe usw. beanstandet werden. Wir behalten uns vor, die Bearbeitung von Aufträgen nicht fortzusetzen, falls wir durch die Bearbeitung einen Beitrag zu einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten leisten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

7. Verwahrung und Versicherung

Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger (z.B. Textilien) und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gegenstände werden bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Eine Haftung für Beschädigungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Versicherung dieser Gegenstände hat der Auftraggeber selbst zu besorgen.

8. Eigentum und Urheberrecht

Sämtliche von uns gefertigten Druckunterlagen, Entwürfe, Reproduktionen, Drucksiebe, Klischees usw. bleiben unser Eigentum, sofern für die Anfertigung keine besondere Vergütung vereinbart wurde. Ebenso bleibt uns das allgemeine Urheber- oder sonstige Schutzrecht an von uns entworfenen, gestalteten oder umgestalteten Motiven, Schriftsätzen oder sonstigen Zeichen, sofern mit dem Auftraggeber keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wird uns für einen Druck- oder sonstigen Auftrag vom Auftraggeber ein Motiv, Logo oder sonstiges Zeichen oder Werk zur Verfügung gestellt, übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass der Auftragsausführung keine Rechte Dritter entgegenstehen; von allen Ansprüchen Dritter hat er uns freizustellen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt (Oder).

Stand 02/2009

 

Wir sind Ihr kompetenter Partner als Textildruckerei Großhändler für Fruit of the Loom im Norden Berlins. Seit 1998 bieten wir in unserer Textildruckerei Textildruck als Siebdruck sowie Flexdruck und Flockdruck für kleinere und große Auflagen. Wir drucken im qualitativ sehr hochwertigen Siebdruckverfahren schon ab einer Auflage von 15 Teilen. Die Plusprint Textildruckerei Berlin verarbeitet für die Drucke T-Shirts, Sweatshirts, Polo-Shirts, Kapuzenshirts, Sweatjacken, Windbreaker, Basecaps, Hooded Sweats, Valueweight Longsleeve, aber bespielsweise auch Baumwolltaschen. Plusprint produziert auf drei Druckautomaten täglich bis zu 12.000 Textildrucke. Als Großhändler in Berlin für Fruit of the Loom, Gildan, Continental, Promodoro und auch B&C bieten wir zudem Markentextilien für Wiederverkäufer und Druckereien zu attraktiven Preisen.